Expertenrat vom Fachanwalt 

Rechtsanwalt Torsten SonnebornVermutlich sind Sie nicht zufällig auf diese Internetseite gestoßen, sondern suchen aus aktuellen Beweggründen einen ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Mietrechts oder Wohnungseigentumsrechts. Dann sind Sie bei mir genau richtig. Schon seit dem Jahr 2007 bin ich Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und biete sowohl Mietern bzw. Vermietern als auch Wohnungseigentümern eine individuelle außergerichtliche Betreuung sowie eine erfolgsorientierte Vertretung vor Gericht. Um sich aus der Vielzahl der zugelassenen Rechtsanwälte hervorzuheben, werben viele Kollegen vermehrt mit Bezeichnungen wie "Prädikatsanwalt" oder titulieren sich als "Spezialist". Solche Begriffe sind rechtlich nicht geschützt und geben teilweise nur die eigene Meinung des Rechtsanwalts von sich wieder. Als objektives Gütesiegel der Spezialisierung eines Rechtsanwalts hat sich nur die Fachanwaltschaft durchgesetzt. Diese Bezeichnung dürfen lediglich Rechtsanwälte führen, die gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer den Erbwerb besonderer theoretischer und praktischer Erfahrungen nachgewiesen haben. Ich habe als Fachanwalt  für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht umfassende Erfahrungen und Kenntnisse gesammelt, die ich durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen stetig ausbaue. Seit dem Jahr 2010 bin ich auf dem Gebiet des Mietrechts auch als Dozent für die anwaltsorientierte Juristenausbildung der Rechtsreferendare im Landgerichtsbezirk Hagen tätig. Profitieren auch Sie von meinem reichhaltigen Fachwissen und meiner seit 1996 gesammelten praktischen Berufserfahrung!

Ihr Erfolg ist auch mein Erfolg!

jubelnde Mieterin"Ihr Erfolg ist auch mein Erfolg!" Mit dieser Einstellung setze ich mich jeden Tag dafür ein, die rechtlichen Interessen meiner Mandanten umfassend wahrzunehmen und - falls nötig - auch nachhaltig zu erkämpfen. Davon profitiere auch ich selbst, denn ausschließlich zufriedene Mandanten sind bereit, mich ihren Bekannten und Freunden als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht weiterzuempfehlen. Ich bin davon überzeugt, dass die Herstellung einer hohen Mandantenzufriedenheit nach wie vor die beste Form der anwaltlichen Werbung ist. Daher ist es wichtig zu erfahren, wie die Mandanten meine Leistungen bewerten. Der Umgang mit konstruktiv geäußerter Kritik ist ein wichtiger Bestandteil meines Qualitätsmanagements. Ich nehme mir jede Beanstandung zu Herzen, um künftig Negatives zu vermeiden und Positives zu verstärken. Diese Auseinandersetzung mit kritischen Anregungen hat in der Vergangenheit zu einer permanenten Optimierung der Arbeitsabläufe in meiner Kanzlei geführt. Diesen Weg werde ich mit Hilfe meiner Mandanten auch in Zukunft konsequent weitergehen - immer mit dem Ziel, meinen Klienten rechtlich wie menschlich kompetent und einfühlsam zur Seite stehen.